Tierheim-Arbeitsgemeinschaft NRW

Unser Ziel ist, …

… Tieren zu helfen! 

Die Tierschutzvereine der Tierheim-Arbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen (Tierheim-AG-NRW) sind jeweils Mitglied im
Deutschen Tierschutzbund e. V.
und im
Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Gemeinsam möchten wir als Tierschützerinnen und -schützer

  • den Tierschutzgedanken fördern
  • Tierquälerei, -misshandlung und -missbrauch durch Kampagnen vermindern und
  • mehr Verständnis für Tiere wecken.

Als Basis unserer Arbeit, unseres Denkens und Handelns dient uns neben anderen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen das Tierschutzgesetz (§ 1 ff TSchG) und das Grundgesetz (Art. 20 a GG) der Bundesrepublik Deutschland:

§ 1 TSchG

Zweck des deutschen Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Art. 20 a GG

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Dabei arbeiten wir nach den Richtlinien des
„Deutscher Tierschutzbund e. V.“ – Bonn.

Update: 19.10.2022 halue

Unsere Ziele … … Tieren zu helfen